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tarifbestimmungen
- Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise,
Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten usw. geben keinen
Anspruch auf Rückerstattung/Verlängerung.
- Amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums sind erforderlich und
unaufgefordert vorzuweisen.
- Halbtageskarten werden nur an Ski- und Snowboardfahrer abgegeben.
- Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass/ Peak
Pass nicht inbegriffen.
- Der Skipass/Peak Pass ist persönlich und nicht übertragbar.
- Jede missbräuchliche Benützung eines Skipasses/Peak Passes,
Gefährdung Dritter sowie das Befahren geschlossener Pisten oder
Wald- und Wildschutzgebiete hat den sofortigen Entzug ohne
Entschädigung zur Folge (Zuschlag bei Missbrauch CHF 200.-).
- Kann der Skipass/Peak Pass wegen Unfall oder Krankheit nicht
benützt werden, ist für die Rückerstattung des nur
teilweise benützten Skipasses/Peak Passes ein Zeugnis eines
regionalen Arztes vorzuweisen.
- Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Gesichert und markiert, nicht
präpariert, keine Pistenkontrolle.
- Skibob und Schlitten sind auf den Skipisten nicht gestattet.
- Passfoto notwendig ab 8 Tagen.
- Jahrespass für Kinder (Bambinis bis 9 Jahre) kann nur in
Kombination mit einem Jahrespass eines Elternteils gelöst werden.
- Key-Card Depot: CHF 5.-
- Buchung Skitickets über Internet:
www.matterhornparadise.ch
- Pistenunfallversicherung beim Kauf eines Skipasses: Aufpreis CHF 4.-/Tag.
- Elektrobus inbegriffen im
Skipass und
Peak Pass.
- In Italien besteht für Kinder bis 14 Jahre ein
Helmtrageobligatorium.
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