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Zermatt

tarifbestimmungen

  • Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung/Verlängerung.
  • Amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums sind erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen.
  • Halbtageskarten werden nur an Ski- und Snowboardfahrer abgegeben.
  • Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass/ Peak Pass nicht inbegriffen.
  • Der Skipass/Peak Pass ist persönlich und nicht übertragbar.
  • Jede missbräuchliche Benützung eines Skipasses/Peak Passes, Gefährdung Dritter sowie das Befahren geschlossener Pisten oder Wald- und Wildschutzgebiete hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge (Zuschlag bei Missbrauch CHF 200.-).
  • Kann der Skipass/Peak Pass wegen Unfall oder Krankheit nicht benützt werden, ist für die Rückerstattung des nur teilweise benützten Skipasses/Peak Passes ein Zeugnis eines regionalen Arztes vorzuweisen.
  • Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Gesichert und markiert, nicht präpariert, keine Pistenkontrolle.
  • Skibob und Schlitten sind auf den Skipisten nicht gestattet.
  • Passfoto notwendig ab 8 Tagen.
  • Jahrespass für Kinder (Bambinis bis 9 Jahre) kann nur in Kombination mit einem Jahrespass eines Elternteils gelöst werden.
  • Key-Card Depot: CHF 5.-
  • Buchung Skitickets über Internet: www.matterhornparadise.ch
  • Pistenunfallversicherung beim Kauf eines Skipasses: Aufpreis CHF 4.-/Tag.
  • Elektrobus inbegriffen im Skipass und Peak Pass.
  • In Italien besteht für Kinder bis 14 Jahre ein Helmtrageobligatorium.
Zermatt Bergbahnen AG
Postfach 378
CH-3920 Zermatt

Tel +41 (0)27 966 01 01
Fax +41 (0)27 966 01 00
matterhornparadise@zermatt.ch
ISO 9001 ISO 14001
Umweltmassnahmen & Projekte der Zermatt Bergbahnen

http://bergbahnen.zermatt.ch/d/./preise/tarifbestimmungen.html